Flucht- und Rettungswegeplan

Flucht- und Rettungswegeplan

Nicht selten entscheidet ein simples Stück Papier über den Ausgang einer Notfallsituation.

Falls ein großes Unternehmensgebäude im Unglücksfall, beispielsweise bei Rauch oder Bränden, evakuiert werden muss, so gibt der sogenannte Flucht- und Rettungsplan sachgemäße Informationen zur sicheren Evakuierung aller Personen.

Die fachgerechte Erstellung eines solchen Plans ist also für ein Unternehmen abdingbar.

Sie wird sogar als Bestandteil des Arbeitsschutzgesetztes vom Gesetzgeber gefordert. Der Plan beschreibt nicht nur die Position aller Räume, Aufzüge und Treppenhäuser im Gebäude, sondern informiert die Feuerwehr im Brandfall über Laufwege, um möglichst effizient Hilfe der Behörden zu gewährleisten. Kurzum: Alle notwendigen Angaben, die im Notfall für den Betrachter wichtig sind.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines solchen Plans!

Kein bloßes Stück Papier

Dafür gelten mehrere Vorschriften. Flucht- und Rettungspläne müssen immer farbig angelegt werden. Darüber hinaus hat der Arbeitsschützer dafür zu sorgen, dass die Pläne bei Ausfall der Beleuchtung immer noch erkennbar sind.

Des Weiteren gilt das Mindestformat DIN A3 für Rettungspläne und DIN A4 für Zimmerpläne. Sie müssen jederzeit deutlich erkennbar sein und dauerhaft angebracht wird, das bedeutet, sie müssen Licht und Feuchtigkeit standhalten.

In der Regel werden die Pläne auf einer Höhe von 1,60m, gemessen vom Boden bis zur Mitte des Plans, aufgehängt. Dabei soll eine Stelle gewählt werden, die oft passiert wird; beispielsweise Hauszugänge, Flure oder Türinnenseiten von Büros oder Hotelzimmern.

Natürlich müssen diese Pläne regelmäßig kontrolliert werden: Die Prüfungen müssen mindestens einmal in einem Zeitraum von zwei Jahren erfolgen. Geprüft wird Erkennbarkeit, Lesbarkeit und vor allem Verständlichkeit.

Auf einem Flucht- und Rettungsplan wird der Gesamtkomplex aufs Wesentliche reduziert dargestellt. Oftmals erfolgt die Darstellung im Maßstab 1:100.

Der Lageplan wird begleitet von Verhaltensregeln im Brandfall oder bei Unfällen. Einschlägige Verhaltensvorgaben sind allgemein bekannt: Aufzüge nicht benutzen oder das Gebäude im Erdgeschoss verlassen.

Außerdem ist dem Plan der Standort des Betrachters, Standort und Art der Notfallausrüstung, die Position der Notausgänge, die Lage der festgelegten Sammelplätze für die Flüchtenden und eine Legende der Sicherheitszeichen zu entnehmen.

BAU ARBEITSSCHUTZ – Ihr kompetenter Partner in Sachen Arbeitsschutz

Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplan erfordert professionelle Sachkenntnisse. Falls Sie Hilfe bei Ihrer Gebäudesicherheit benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Unser Service bietet nicht nur Flucht- und Rettungspläne an, sondern auch Brandschutzverordnungen, Bestuhlungspläne für beispielsweise Konferenzräume oder Feuerwehr-Laufkarten.

Darüber hinaus erhalten Sie von uns Brandschutz- und Sicherheitstraining, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein und Ihre Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.

Bei Interesse nehmen Sie einfach Kontakt über dieses Formular zu uns oder rufen Sie uns an unter Telefonnummer. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen und versuchen Sie bestmöglich zu beraten.